Wie man sich registriert

Die Pflicht zur Registrierung in das System der elektronischen Mauterhebung gilt für die Besitzer und Halter solcher Kraftfahrzeuge, auf die sich die Mautpflicht bezieht, als auch für manche Halter mautfreier Fahrzeuge.

Den ersten Schritt des Fahrzeughalters bei der Registrierung in das elektronische Mautsystem bildet die Entscheidung über das Regime der Mautzahlung. Er kann die Mautzahlung im Vorhinein, also das Pre-Pay Regime, oder die Mautzahlung auf Rechnung, also das Post-Pay Regime wählen. Anhand dieser Wahl wählt er das entsprechende Antragsformular, welches vom Fahrzeughalter persönlich oder durch seinen bevollmächtigten Vertreter ausgefüllt und eingereicht werden kann. Bei der Fahrzeugregistrierung in das elektronische Mautsystem im Pre-Pay Regime kann das Antragsformular im Namen des Fahrzeughalters auch vom Fahrzeugführer eingereicht werden.

Der Antrag auf Registrierung in das elektronische Mautsystem ist gleichzeitig ein Angebot zum Abschluss eines Vertrags über die Nutzung begrenzter Fahrstrecken und ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die Gewährung des Fahrzeuggerätes. Er wird auf einem durch den Systembetreiber für einzelne Regime der Mautzahlung erlassenen Formular eingereicht. Der Antrag kann entweder persönlich bei den Kontakt- oder Vertriebsstellen oder mittels der Geschäftsvertreter des Systembetreibers oder der Herausgeber von Treibstoffkarten oder des Internetportals www.emyto.sk eingereicht werden, wo auch die entsprechenden Formulare veröffentlicht sind, beziehungsweise per Post, Fax oder E-Mail.


Der Systembetreiber ist berechtigt, zu Registrierungszwecken die nachstehenden Daten zu verlangen:

  • Handelsname und Adresse des Ortes des Unternehmens, wenn es sich beim Fahrzeughalter um eine natürliche Person-einen Unternehmer handelt,
  • Vor-, Nachname, Geburtsdatum, Wohnsitzanschrift, Staatsbürgerschaft, Personalausweis- oder Reisepassnummer, wenn es sich beim Fahrzeughalter um eine andere natürliche Person handelt,
  • Namen oder Handelsnamen und Geschäftsadresse, wenn es sich beim Fahrzeughalter um eine juristische Person handelt,
  • Vor-, Nachnamen, Geburtsdatum, Staatsbürgerschaft und Wohnsitzanschrift des Fahrzeugführers oder des bevollmächtigten Vertreters des Fahrzeughalters,
  • Personalausweis- oder Reisepassnummer des Fahrzeugführers oder des bevollmächtigten Vertreters und die Führerscheinnummer des Fahrzeugführers,
  • Identifikationsnummer des Fahrzeughalters oder eine ähnliche, dieser Identifikationsnummer entsprechende Angabe in einem anderen Land, wenn eine solche zugeteilt wurde
  • Umsatzsteueridentifikationsnummer des Fahrzeughalters, wenn eine solche zugeteilt wurde,
  • Angaben über die Eintragung des Fahrzeughalters ins Handelsregister oder ein ähnliches Register, wenn dieser in einem solchen eingetragen ist,
  • Kfz-Kennzeichen und das Land, in dem das Fahrzeug registriert ist,
  • Fahrzeugkategorie,
  • Fahrzeuggesamtgewicht, Anzahl der Achsen und Emissionsklasse des Fahrzeuges,
  • Angaben darüber, ob das Fahrzeug mit einer Einrichtung oder Adaptierung ausgestattet ist, die an einer richtigen Funktion des Fahrzeuggerätes hindern könnte (z. B. metallisierte Frontscheibe),
  • die vorausgesetzte Gesamtlänge der begrenzten Fahrstrecken, die man bei der einmaligen Nutzung der begrenzten Fahrstrecken mit dem Fahrzeug zu befahren plant oder die vorausgesetzte Gesamtlänge der gefahrenen Distanz während des begrenzten Zeitraums bei wiederholter Nutzung der begrenzten Fahrstrecken,
  • Bankverbindung des Fahrzeughalters,
  • Kontaktdaten des Fahrzeughalters.


Neben diesen Registrierungsangaben muss man vor dem Abschluss des Vertrags über die Nutzung begrenzter Fahrstrecken im Post-Pay Regime im Antrag auf Registrierung auch die Angaben über die Art der Sicherung der Verpflichtung zur Mautzahlung angeben, d.h. die Angaben über Art, Erbringer, Höhe und Geltungsdauer der Sicherheitsleistung.

Das Formblatt Antrag um Registrierung können Sie in der Sektion Zum Herunterladen herunterladen.

Der ganze Vorgang kann mittels Registrierung auf dem Internetportal in der Selbstbedienungszone vereinfacht und beschleunigt werden und man kann anschließend jede beliebige Kundenstelle besuchen.

Wenn Sie in der nächsten Zeit keine Nutzung von begrenzten Straβenabschnitten planen, geben Sie die Bordeinheit so früh wie möglich zurück. Informieren Sie sich, wie die Bordeinheit einfach, rechtzeitig und ohne Ausstellung einer Vertragsstrafe zurückzugeben ist.

 

Vorzulegende Urkunden zur Verifizierung der Registrierungsdaten

Der Systembetreiber kann vor dem Abschluss dieses Vertrages die Vorlage eines, nicht mehr als 3 Monate alten, Auszugs aus dem Handelsregister oder einem ähnlichen Register, des Fahrzeugscheines oder Zulassungsscheines jedes der registrierten Fahrzeuge, einer Urkunde, die die Identität der den Vertag unterfertigenden Person erweist (z.B. Personalausweis oder Reisepass), einer gültigen schriftlichen, nicht mehr als 3 Monate alten, Vollmacht des Vertreters des Fahrzeughalters mit amtlich beglaubigten Unterschriften des Vollmachtgebers verlangen.

 

Die auf der Kundenstelle bei der Verfügung mit dem Fahrzeuggerät geforderten Informationen und Dokumente:

Die eindeutige Identifikation des Fahrzeuges und des Mautkontos ist für folgende Operationen notwendig:

  • die Erhöhung der Maut in dem Modus der vorausgezahlten Maut
  • der Umtausch des Fahrzeuggerätes
  • die Rückgabe des Fahrzeuggerätes ohne Beendigung des Vertrages über Benutzung der begrenzten Straßenabschnitte in dem Modus der vorausgezahlten Maut (betrifft nicht die Auseinandersetzung der Finanzmittel)

Für die eindeutige Identifikation des Fahrzeuges und des Mautkontos braucht der Fahrer den Kraftfahrzeugbrief oder seine Kopie, oder die Kenntnis der Detailangaben aus dem Vertrag über Benutzung der begrenzten Straßenabschnitte.

 

Für die Rückgabe des Fahrzeuggerätes mit der Forderung der Beendigung des Vertrages über Benutzung der begrenzten Straßenabschnitte in dem Modus der vorausgezahlten Maut und gleichzeitig die Auseinandersetzung der Finanzmittel unterscheiden sich die Pflichtdokumente nach der Person, die das Fahrzeuggerät zurückgibt:

  • der Fahrer:
    • Original des Fahrzeugbriefes
    • Personalausweis / Pass
       
  • der statutarische Vertreter der Gesellschaft :
    • Kopie des Fahrzeugbriefes oder ein schriftliches Verzeichnis der Fahrzeugkennzeichen
    • das Original oder der amtlich beglaubigte Auszug aus dem Handels-, Gewerbe- oder ähnlichem Register nicht älter als 3 Monate
    • Personalausweis / Pass
       
  • die bevollmächtigte Person:
    • Kopie des Fahrzeugbriefes oder ein schriftliches Verzeichnis der Fahrzeugkennzeichen
    • das Original oder der amtlich beglaubigte Auszug aus dem Handels-, Gewerbe- oder ähnlichem Register nicht älter als 3 Monate
    • die amtliche beglaubigte Vollmacht, eventuell die Vollmacht auf dem Kopfbogen der Firma mit dem Stempel der Firma (kann auch eingescannt per elektronische Post gesendet werden)
    • Personalausweis / Pass