Das Netz der begrenzten Straβenabschnitte wird durch die Kundmachung des Ministeriums für Verkehr, Ausbau und regionale Entwicklung der Slowakischen Republik Nr. 228/2020 GBl. zur Abgrenzung der mautpflichtigen Abschnitte von Autobahnen und Schnellverkehrsstraβen der I. Ordnung und Straβen der II. Ordnung in der jeweils gültigen Fassung definiert.
Auf der Karte des Netzes der begrenzten Straβenabschnitte werden auch begrenzte Straβenabschnitte, die sich in den Siedlungsbereichen der Städte und Gemeinden befinden, angezeigt. In der Druckform ist diese an jeder Kontaktstelle verfügbar. Zwecks des Herunterladens ist die Karte in der Sektion Dokumente zum Herunterladen zu finden.