Bratislava, 19. Dezember 2024 – Ab dem 1. Januar 2025 kommt es zur Änderung in der Liste der vorbehaltenen Abschnitte von Autobahnen, wie auch I.-Klasse und II.-Klasse-Straßen mit Mauteinhebung. Aufgrund der Verordnung des Verkehrsministeriums der Slowakischen Republik Nr. 346/2024 Slg., durch welche Abschnitte von Autobahnen, I.-Klasse und II.-Klasse-Straßen mit Mauteinhebung festgesetzt werden, hat SkyToll im System 250 Änderungen vorgenommen, wobei die bedeutendste davon die Einbeziehung von 21,036 km des Autobahn-Umfahrungsrings von Bratislava in die vorbehaltenen Straßenabschnitte ist.