Ab dem 1. Juli kommen 21 neue vorbehaltene Straßenabschnitte hinzu. Aus dem ursprünglich einzigen ganzheitlichen Straßenabschnitt entstehen 4 neue vorbehaltene Abschnitte infolge der Neuklassifizierung der Schnellstraße R2 zur I.-Klasse-Straße Nr. 16 zwischen den Stadtteilen Košice-Západ (Košice-West) und Košice-Šaca. Nach der Neuklassifizierung der Schnellstraße R4 entsteht zwischen der Ausfahrt von der Autobahn D1 bei der Gemeinde Budimír und Košice-Sever (Košice-Nord) auf die I.-Klasse-Straße Nr. 20 ein (1) neuer vorbehaltener Straßenabschnitt. Jeweils ein (1) vorbehaltener Straßenabschnitt entsteht auf der Schnellstraße R3 durch die Neuklassifizierung der D1 in Martin und zwischen Košické Oľšany und Hrašovík auf der Schnellstraße R4. Ein (1) vorbehaltener Abschnitt kommt im Innenbereich der Gemeinde Malužiná hinzu. Zwei neue vorbehaltene Abschnitte entstehen durch die Teilung des ursprünglich ganzheitlichen einzigen Abschnitts auf der I.-Klasse-Straße Nr. 61 zwischen Bratislava und Ivanka pri Dunaji und vier solche Abschnitte entstehen auf der I.-Klasse-Straße Nr. 63 zwischen Bratislava und Dunajská Lužná. Insgesamt entstehen sieben neue vorbehaltene Abschnitte auf den II.-Klasse-Straßen mit der Nr. 143 zwischen Malacky und Rohožník, der Nr. 502 zwischen Bratislava und Trstín und der Nr. 572 zwischen Bratislava und Most pri Bratislave.
Bei 40 vorbehaltenen Straßenabschnitten werden ab dem 1. Juli verschiedene Parameter modifiziert. Bei 30 vorbehaltenen Straßenabschnitten ändert sich deren vergebührte Länge zusammen mit anderen Parametern und bei drei ändert sich die Bezeichnung des Anfangs und des Endes des Abschnitts und bei sieben vorbehaltenen Abschnitten ändert sich die Bezeichnung des Anfangs und/oder des Endes der Kreuzung.
Bei zwölf (12) vorbehaltenen Straßenabschnitten endet nach dem 1. Juli deren Gültigkeit - zwei davon ersatzlos. Unverändert bleiben 4 086 der vorbehaltenen Straßenabschnitte.
Durch diese Änderungen, einschließlich jener, die keinen Einfluss auf die Höhe der Mautzahlung haben (mit einem Null-Tarif vergebührte Straßenabschnitte) - steigt die Zahl der vorbehaltenen Straßenabschnitten um 10, also auf 4 148. Das Gesamtnetz vorbehaltener Straßenabschnitte wird somit um 0,2 km kürzer — was eine Gesamtlänge von 17 614,6 km ausmacht.