Kommt es während der Fahrt auf den begrenzten Fahrstrecken zur Störung des Fahrzeuggerätes, ist der Fahrzeugführer verpflichtet, das Fahrzeug am nächsten, eine sichere Abstellung ermöglichenden, Platz abzustellen und die Störung oder Beschädigung des Fahrzeuggerätes dem Systembetreiber bei der Kundenhotline des Systembetreibers mitzuteilen. Der Fahrzeugführer teilt dem Systembetreiber zum Zwecke der Identifikation seinen Vor- und Nachnamen, den Vor- und Nachnamen oder Firmennamen oder den Titel des Fahrzeughalters, das Kfz-Kennzeichen und die ungefähre Position, wo sich das Fahrzeug befindet, mit. Der Systembetreiber wird dem Fahrzeugführer den Kode des Ereignisses mitteilen und der Fahrer kann die Fahrt zur nächsten Kontaktstelle oder Vertriebsstelle fortsetzen.

Ähnlich muss man die Mitarbeiter der Kundenhotline auch im Falle der Beschädigung, des Verlustes oder Diebstahls des Fahrzeuggerätes kontaktieren, die die weitere Vorgangsweise und die Einzelheiten der Lösung der entstandenen Situation erklären werden.