Grenzdistributionsstellen sind diejenigen Distributionsstellen, die an den Grenzübergängen oder in ihrer Nähe aufgestellt sind.

An den Grenzdistributionsstellen werden folgende Dienstleistungen erbracht:

  • Registration
  • Abschluss der Verträge über die Nutzung begrenzter Fahrstrecken im Pre-Pay Regime
  • Abschluss der Verträge über die Gewährung des Fahrzeuggerätes
  • Gewährung des Fahrzeuggerätes,
  • Annahme des Depots, d.h. der Sicherung der Verpflichtung das Fahrzeuggerät und das Zubehör zurückzugeben und nicht zu beschädigen
  • Austausch des beschädigten oder nicht funktionellen Fahrzeuggerätes für ein funktionelles, einschließlich der Annahme einer etwaigen Zuzahlung des Preises des Fahrzeuggerätes, falls die Beschädigung des Fahrzeuggerätes der Fahrzeugbetreiber oder der Fahrer verursacht haben
  • Rücknahme des Fahrzeuggerätes einschließlich der Übernahme des Antrags auf die Rückerstattung des Depositum für das Fahrzeuggerät dem Kunden, wenn der Anspruch auf die Rückerstattung der Sicherheitsleistung entstanden ist, d.h. keine Rückstände registriert sind und das Fahrzeuggerät unbeschädigt und voll funktionsfähig zurückgegeben wurde
  • Annahme der vorausbezahlten Mautgebühr (des Kredits)
  • Rückgabe der nicht verbrauchten vorausbezahlten Mautgebühr
  • Annahme der Nachzahlung der Mautgebühr
  • Bereitstellung der Auszüge von Mauttransaktionen in Papier- oder elektronischer Form
  • Beratung zur elektronischen Mauterhebung
  • Übernahme von Meldungen über technische Probleme
  • Übernahme und Erledigung von Reklamationen, Beschwerden und Anregungen

Grenzdistributionsstellen