Die Verordnung optimiert ab 1. Januar 2021 das Netz vorbehaltener Straßenabschnitten (slow. Abk. VÚC), was die Beendigung der Gültigkeit von 633, die Modifizierung von 792 und die Schaffung von 239 neuen vorbehaltenen Abschnitten bedeutet.
Außerdem erweitert die Verordnung das Netz vorbehaltener Straßenabschnitten um neue Abschnitte auf den Autobahnen D1, D3 und D4. Auf der Autobahn D1 kommt 1 Abschnitt durch die Aufteilung eines existierenden Maut-Abschnitts bei Triblavina in zwei Abschnitte hinzu, 1 zwischen Hričovské Podhradie und Lietavská Lúčka und 1 beim Zubringer nach Žilina. Auf der Autobahn D3 kommen zwischen Čadca und Svrčinovec 2 vorbehaltene Abschnitte hinzu. Bei der Umgehungsstraße Bratislava kommen auf der Autobahn D4 ebenfalls 2 neue vorbehaltene Abschnitte hinzu. Im Intravilan von Žilina, Bytčica und Lietavská Lúčka kommen 4 vorbehaltene Straßenabschnitte hinzu, die mit einem Null- Mautsatz gebührenpflichtig werden.
Insgesamt endet ab 1. Januar die Gültigkeit von 634 Abschnitten, 252 kommen hinzu und 792 vorbehaltene Straßenabschnitte werden modifiziert. Unverändert bleiben 948 vorbehaltene Straßenabschnitte, was ungefähr 36 % des gesamten Netzes der Mautabschnitte ausmacht.
Nach allen Anpassungen, einschließlich derer, die keinen Einfluss auf die Höhe der Mautzahlungen haben (Abschnitte mit Null-Satz-Gebühren), sinkt die Anzahl der vorbehaltenen Straßenabschnitte um 382 auf 1 992. Die Länge der vorbehaltenen Abschnitte verlängert sich um 58 km auf 8 199 km.