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Welche Bedingungen gelten für die Rückerstattung der Finanzmittel

Nicht verbrauchte vorausbezahlte Maut (überzahlte Maut) kann dem Fahrzeugbetreiber und/oder Fahrzeugfahrer in voller Höhe erst nach dem Erlöschen des Vertrags über die Nutzung von begrenzten Straβenabschnitten rückerstattet werden, wobei der Vertrag über die Nutzung von begrenzten Straβenabschnitten auch durch ordnungsgemäβe Rückgabe des funktionsfähigen und nicht beschädigten Bordgeräts einschlieβlich dessen in der Anleitung zur Bedienung des Bordgeräts definierten Zubehörs erlöschen kann, und zwar in seiner Gesamtheit oder zu dem Teil, der das Fahrzeug, dem das Bordgerät zugeteilt wurde, betrifft.

Die nicht verbrauchte vorausbezahlte Maut hat der Verwalter der Mauterhebung durch Banküberweisung auf das Bankkonto/die Bankverbindung des Fahrzeugbetreibers oder in bar an Kontant- und/oder Distributionsstellen zurückzuerstatten.

Bei Rückerstattung der nicht verbrauchten vorausbezahlten Maut in bar wird die nichtverbrauchte vorausbezahlte Maut bis zur 100 EURO zurückerstattet. Wenn die Höhe der nicht verbrauchten vorausbezahlten Maut 100 EURO übersteigt, wird die Maut ausschlieβlich durch Banküberweisung auf das Bankkonto/die Bankverbindung des Fahrzeugbetreibers zurückerstattet.

Für die Richtigkeit der Angaben zum Bankkonto/zur Bankverbindung trägt der Fahrzeugbetreiber die Verantwortung.

Wenn der Fahrzeugbetreiber den über die Rechnung für die Maut hinaus bezahlten Betrags im Post-Paid-Verfahren vor dem Ablauf des folgenden Rechnungszeitraums zurückerstattet bekommen möchte, muss er die Rückerstattung mittels eines dem Systembetreiber schriftlich eingereichten Antrags auf Rückerstattung von Finanzmitteln beantragen.

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Welche Belege sind vorzulegen

Wenn der Vertrag über die Nutzung von begrenzten Straβenabschnitten durch ordnungsgemäβe Rückgabe des funktionsfähigen und nicht beschädigten Bordgeräts einschlieβlich dessen in der Anleitung zur Bedienung des Bordgeräts definierten Zubehörs erlischt, und zwar in seiner Gesamtheit, kann die Rückerstattung der Finanzmittel an der Kontakt- bzw. Distributionsstelle von dem:

  • Fahrzeugfahrer;
  • Vertretungsorgan der Gesellschaft;
  • Bevollmächtigten beantragt werden, wobei

 

Der Fahrzeugfahrer folgende Belege vorzulegen hat:

  • Original der Zulassungsbescheinigung und/oder des Fahrzeugbriefs,
  • Personalausweis und/oder Reisepass des Fahrzeugfahrers.

 

Das Vertretungsorgan der Gesellschaft folgende Belege vorzulegen hat:

  • das Original oder einen amtlich beglaubigten Auszug aus dem Handelsregister, Gewerberegister oder einem ähnlichen Register, in dem die Gesellschaft eingetragen ist, der nicht älter als 3 Monate ist,
  • Personalausweis und/oder Reisepass des Vertretungsorgans der Gesellschaft

 

Der Bevollmächtigte:

  • das Original oder einen amtlich beglaubigten Auszug aus dem Handelsregister, Gewerberegister oder einem ähnlichen Register, in dem die Gesellschaft eingetragen ist, der nicht älter als 3 Monate ist
  • amtlich beglaubigte Bevollmächtigung bzw. Bevollmächtigung zur Übernahme von Finanzmitteln zum jeweiligen Fahrzeugkennzeichen (kann auch als Scan per E-Mail gesandt werden)
  • Personalausweis und/oder Reisepass des Bevollmächtigten

 

Sollte die Rückerstattung von Finanzmitteln im Post-Paid-Verfahren oder im Pre-Paid-Verfahren beantragt werden, wenn es sich um Beträge über 100 EURO handelt, hat der Fahrzeugbetreiber die Rückerstattung der Finanzmittel mittels eines dem Systembetreiber schriftlich eingereichten Antrags auf Rückerstattung von Finanzmitteln zu beantragen.

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Wo und wie kann die Rückerstattung der Finanzmittel beantragt werden

Die Rückerstattung der Finanzmittel (nicht verbrauchten überzahlten Maut) kann an einer Kontakt- oder Distributionsstelle ausschlieβlich nach dem Erlöschen des Vertrags über die Nutzung von begrenzten Straβenabschnitten sowie per E-Mail, in der der Fahrzeugbetreiber eine elektronische Kopie (Scan) des vollkommen ausgefüllten und durch den Fahrzeugbetreiber/das Vertretungsorgan der Gesellschaft unterzeichneten Antrags auf die Rückerstattung von Finanzmitteln an die Adresse info@emyto.sk zuzustellen hat, beantragt werden, wobei die Rückerstattung der Finanzmittel ausschlieβlich durch Banküberweisung auf das Konto/die Bankverbindung des Fahrzeugbetreibers erfolgen wird.

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Wie verläuft die Erledigung des Antrags

Im Falle einer Kontakt- und Distributionsstelle werden Anträge bis 100 EURO auf der Stelle in bar erledigt.

Bei über 100 EURO hinausgehenden Finanzmitteln wird der Systembetreiber nach dem Registrieren / der Zustellung eines vollkommenen Antrags auf die Rückerstattung von Finanzmitteln seitens des Fahrzeugbetreibers/Vertretungsorgans der Gesellschaft den Antrag bearbeiten und die Finanzmittel durch Banküberweisung auf das in dem Antrag auf die Rückerstattung von Finanzmitteln angeführte Konto/die Bankverbindung des Fahrzeugbetreibers zurückerstatten.

Sollten fehlerhafte Angaben zur Bankverbindung eingegeben und/oder ein nicht vollkommen ausgefüllter und/oder nicht unterzeichneter Antrag eingereicht werden, wird der Antrag seitens des Systembetreibers nicht bearbeitet.

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Wo kann man weitere Informationen erhalten

Sämtliche Rechte und Pflichten der Fahrzeugbetreiber, der Fahrzeugfahrer bzw. der bevollmächtigten Personen bezüglich der Vertragsbeziehungen mit dem Verwalter der Mauterhebung/der durch den Verwalter der Mauterhebung (Systembetreiber) beauftragten Person und/oder der Registrierung im elektronischen Mautsystem werden durch einschlägige Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verwalters der Mauterhebung und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Systembetreibers, die in der Sektion Kundenservice, Teil Dokumente zum Herunterladen zu finden sind, geregelt.

 

Weitere Informationen bezüglich des elektronischen Systems der Mauterhebung in der Slowakischen Republik finden/erhalten Sie:

  • im Internetportal www.emyto.sk in der Sektion Kundenservice, Teil Fahrzeugregistrierung und notwendige Belege und Möglichkeiten der Mautzahlung,
  • telefonisch per Hotline unter +421 2 35 111111.