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Wie soll man vorgehen, wenn es zur Störung oder Beschädigung des Bordgeräts während der Fahrt auf begrenzten Straβenabschnitten kommt

Falls es während der Fahrt auf begrenzten Straβenabschnitten zur Störung oder Beschädigung des Bordgeräts kommt, ist der Fahrzeugfahrer verpflichtet, das Fahrzeug am nächsten Ort, an dem eine sichere Abstellung möglich ist, abzustellen und die Störung oder Beschädigung des Bordgeräts dem Systembetreiber per Hotline zu melden. Zwecks der Identifizierung hat der Fahrer dem Systembetreiber seinen Vor- und Nachnamen, den Vor- und Nachnamen oder den Geschäftsnamen oder die Bezeichnung des Fahrzeugbetreibers, den Kennzeichen und ungefähre Position des Fahrzeugs zu melden. Der Systembetreiber wird dem Fahrer einen Ereigniscode melden und der Fahrer darf die Fahrt nur zur nächsten Kontakt- bzw. Distributionsstelle laut Anweisungen des Systembetreibers fortsetzen. Die Fortsetzung der Fahrt ist unentgeltlich, ausgenommen man weiβt nach, dass die Störung oder Beschädigung des Bordgeräts vom Fahrzeugbetreiber oder -fahrer verursacht wurde.

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Wie soll man vorgehen, wenn ein Fehler in der Bordgeräteinstellung nach der Fahrt festgestellt wird

Falls der Fahrzeugbetreiber und/oder -fahrer einen Fehler in der Bordgeräteinstellung nach der Fahrt auf einem begrenzten Straβenabschnitt  feststellt, hat er die Pflicht, dem Systembetreiber die zur richtigen Ermittlung der Maut notwendigen Angaben unverzüglich zu melden.

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Wie soll man im Falle des Diebstahls, des Verlusts oder der Zerstörung des Bordgeräts vorgehen

Bei einer Diebstahl, dem Verlust oder der Zerstörung des Bordgeräts ist der Fahrzeugbetreiber und/oder -fahrer verpflichtet, den Diebstahl, den Verlust oder die Zerstörung des Bordgeräts dem Systembetreiber per Hotline zu melden. Zwecks der Identifizierung hat der Fahrzeugbetreiber und/oder -fahrer dem Systembetreiber seinen Vor- und Nachnamen, den Vor- und Nachnamen oder den Geschäftsnamen oder die Bezeichnung des Fahrzeugbetreibers und den Kennzeichen des Fahrzeugs zu melden. Der Systembetreiber wird dem Fahrzeugbetreiber und/oder -fahrer einen Ereigniscode melden und das Bordgerät im elektronischen Mautsystem deaktivieren.

Wenn das Bordgerät nach dem Diebstahl bzw. dem Verlust durch eine unbefugte Person benutzt wurde, hat der Fahrzeugbetreiber, dem das Bordgerät zugewiesen ist, die Maut in voller Höhe, die entsprechend den Eintragungen im elektronischen Mautsystem für den Zeitraum ab dem Zeitpunkt des Diebstahls bzw. des Verlusts bis zur Eingabe der Meldung des Diebstahls bzw. es Verlusts in das elektronische Mautsystem des Systembetreibers zu berechnen ist, zu zahlen. Der Systembetreiber hat die Meldung des Diebstahls bzw. des Verlusts des Bordgeräts ins elektronische Mautsystem einzugeben und das Bordgerät unverzüglich nach Anzeige des Diebstahls bzw. des Verlusts des Bordgeräts seitens des Fahrzeugbetreibers deaktivieren.

Im Falle des Diebstahls bzw. des Verlusts des Bordgeräts ist der Systembetreiber berechtigt, gleichzeitig mit der Deaktivierung des Bordgeräts seinen Anspruch auf die Sicherheit und die Vertragsstrafe gemäβ des Artikels „Artikel IV“ dieser Bedingungen 2 geltend zu machen.

Sollte das gestohlene oder verloren gegangene Bordgerät dem Systembetreiber zurückgegeben werden, wird dieser die geltend gemachte Sicherheit nach Artikel IV der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Systembetreibers dem Fahrzeugbetreiber erst nach der Bestätigung voller Funktionsfähigkeit des Bordgeräts durch eine autorisierte Person, oder, wenn das zurückgegebene Bordgerät beschädigt ist, nach der Bestätigung einer autorisierten Person, dass die Beschädigung nicht durch den Fahrzeugbetreiber verursacht wurde, zurückzahlen. Unter autorisierter Person ist die Servicestätte des Systembetreibers im zentralen Logistiklager und/oder die Servicestätte des Herstellers der Bordgeräte zu verstehen.

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Wie erfolgt die Lieferung eines neuen Bordgeräts

Wenn der Fahrzeugbetreiber die Lieferung eines neuen Bordgeräts anstatt des gestohlenen, verloren gegangenen, zerstörten oder beschädigten Bordgeräts beantragt, wird der Systembetreiber mit ihm einen neuen Vertrag über die Lieferung des Bordgeräts abschlieβen, oder eine Änderung des ursprünglichen Vertrags über die Lieferung des Bordgeräts in dem das ursprüngliche Bordgerät betreffenden Teil vereinbaren. Der Fahrzeugbetreiber wird dem Systembetreiber für das neue Bordgerät eine Sicherheit nach Artikel IV der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Systembetreibers gewähren.

Der Fahrzeugbetreiber und/oder -fahrer verpflichtet sich, solchen Situationen vorzubeugen, bei denen es zum Diebstahl oder Verlust bzw. zur Zerstörung oder Beschädigung des Bordgeräts kommen kann. Der Fahrzeugbetreiber und/oder -fahrer trägt volle Verantwortung für den Ersatz des Schadens infolge des Diebstahls, des Verlusts, der Zerstörung oder der Beschädigung des Bordgeräts.

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Wo kann man weitere Informationen erhalten

Sämtliche Rechte und Pflichten der Fahrzeugbetreiber und -fahrer im Falle des Diebstahls, des Verlusts, der Zerstörung oder der Beschädigung des Bordgeräts werden durch einschlägige Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Systembetreibers geregelt.

Weitere Informationenbezüglich des Bordgeräts finden Sie:

  • im Internetportal www.emyto.sk in der Sektion Bordgerät,
  • telefonisch per Hotline unter +421 2 35 111111.